Alt-katholische Kirchensteuer wird selbstständig

Verfasst von John Grantham am 7 December 2011 | 0 Kommentare

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Ab dem 1. Januar 2012 wird es auch in Niedersachsen eine völlig eigenständige alt-katholische Kirchensteuer geben. Zwar existiert das Kirchensteuermerkmal ak (alt-katholisch) schon lange, aber seit 1979 war das praktische Verfahren so geregelt, dass rk (römisch-katholisch) und ak von den niedersächsischen Finanzämtern als eine „katholische“ Kirchensteuer behandelt wurde. Diese Kirchensteuer erreichte unsere Gemeinde bzw. unser Bistum in Form von Pauschalzahlungen, die die römisch-katholische Kirche an uns geleistet hat.

Im Zusammenhang mit der Softwareumstellung für die digitale Lohnsteuerkarte wird nun das getrennte Verfahren auch in Niedersachsen möglich.

Bitte achten Sie darauf, dass bei Ihren Steuerdaten das Kirchensteuermerkmal ‚ak’ korrekt eingetragen ist und von Ihrem Arbeitgeber auch korrekt verwendet wird.

Gerade bei der Umstellung eines jahrzehntelang praktizierten Verfahrens gibt es vermutlich eine gewisse Fehleranfälligkeit durch Gewohnheit oder Unkenntnis.

Sollte es Fragen in dieser Sache geben, können Sie sich gern mit dem Pfarramt in Verbindung setzen.

Danke für Ihre Mithilfe!


Denn also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, damit alle das ewige Leben haben · Jh 3,16